In der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen findet eine Lieferfähigkeitsüberprüfung statt. Kann der Lieferant durch eigene Darstellungen oder Auditierungen den Nachweis erbringen, dass er in der Lage ist, die gewünschte Qualität und Menge zeitgemäß zu erbringen, erhält er eine formale Freigabe durch den Auftraggeber. Diese Überprüfung stellt sicher, dass insbesondere Unternehmen, die in einer Lieferkette sind, keine Ausfälle erleben. Die Lieferantenfreigabe ist Bestandteil des Einkauf- und Liefervertrages.