Stand: 10.8.2021
kmu.kompetenzen OG, Austria, 5026 Salzburg, Glaserstraße 24a
Die Parteien haben Interesse an der Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens im Bereich Autorentätigkeit. Hierzu ist es notwendig, dass der Auftraggeber dem Autor Informationen in Form mündlicher, schriftlicher und elektronischer Daten zur Verfügung stellt, stellen wird. Diese Informationen sind vertraulich unabhängig Ihrer Bezeichnung.
- Der Autor verpflichtet sich zur Verschwiegenheit.
- Der Autor stellt sicher, dass keine unbefugten Personen Zugriff haben, bekommen können.
- Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind alle Daten zu löschen oder zurückzugeben.
- Soweit eine sofortige Löschung aufgrund rechtlicher Aufbewahrungspflichten nicht möglich ist, sind die betroffenen Daten zu sperren und sobald als möglich endgültig zu löschen.
- Der Autor ist verpflichtet, das Datengeheimnis zu wahren. Es ist untersagt, geschützte personenbezogene Daten weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß dieser „VV“ gilt nicht, wenn der Autor zur Offenlegung der vertraulichen Informationen gesetzlich verpflichtet ist.
- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung hat eine unbegrenzte Laufzeit. Sie gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
- Diese „VV“ unterliegt Österreichischem Recht. Der Gerichtsstand ist Salzburg.
- Sollten Bestimmungen dieser „VV“ ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so behält die Vertraulichkeitsvereinbarung insgesamt ihre Wirksamkeit. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt die jeweilige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht bzw. am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in gebotener Form, jedoch zumindest schriftlich, zu bestätigen. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens von Regelungslücken.